Beschluss: Druckfarbenverordnung passiert Bundesrat
Berlin, 30.11.2021. Am 26.11.2021 hat der Bundesrat dem Entwurf der 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, der sogenannten „Druckfarbenverordnung“, zugestimmt. Der Entwurf sieht im Kern vor, anhand einer Stoffliste die Einsatzstoffe für Druckfarben im Lebensmittelbereich zu regeln. Die relevanten Bestimmungen sollen erst vier Jahre nach Inkrafttreten anzuwenden sein.
Der Bundesrat hat am 26. November 2021 dem Regierungsvorschlag (vgl. Rundschreiben T+F 59/2021) über eine 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, der sog. „Druckfarbenverordnung“ unverändert zugestimmt. Mit einer zeitnahen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist zu rechnen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und enthält eine vierjährige Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Regeln.
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