Aus für Leuchtstoffröhren kommt in diesem Sommer
Berlin, 16.02.2023. Leuchtstofflampen enthalten giftiges Quecksilber und dürfen deshalb in der EU nach und nach nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In sechs Monaten kommt das Aus für die in vielen Büros und Produktionsräumen zur Allgemeinbeleuchtung eingesetzten T5- und T8-Leuchtstoffröhren („zweiseitig gesockelte lineare Leuchtstofflampen“). Unternehmen, die ihre Beleuchtung noch nicht auf LED umgestellt haben, sollten sich zeitnah darauf vorbereiten.
T5- und T8-Leuchtstoffröhren werden häufig zur Beleuchtung von Büroräumen, Hallen (z.B. Drucksaal, Papierlager) oder Regalen eingesetzt. Ab dem 25. August sind nach den Bestimmungen der EU-RoHS-Richtlinie nur noch Leuchtstoffröhren erhältlich, die bereits zuvor in Verkehr gebracht wurden, also beispielsweise die im Handel noch vorrätigen Restbestände.
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