Ausweitung des Geltungsbereiches der EUTR

Der bvdm setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, dass Druckerzeugnisse in den Geltungsbereich der EU-Holzhandelsverordnung (Timber Regulation (EUTR)) aufgenommen werden. Bisher gilt sie lediglich für Papiere nicht aber Druckerzeugnisse. Letztere dürfen daher unabhängig von der Herkunft des Papieres importiert werden.

Erfreulicherweise hat sich das Europäische Parlament im September 2022 erstmals ebenfalls für die Aufnahme von Druckerzeugnissen in den Geltungsbereich der Verordnung ausgesprochen. Der Verordnungsentwurf verbietet die Einfuhr von Produkten auf den europäischen Markt, die mit der illegalen Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen.

Die Einbeziehung von Druckerzeugnissen wird nicht nur eine Umweltlücke schließen, sondern auch den fairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt zwischen europäischen Druckereien und ihren internationalen Wettberbern wieder herstellen. Die positive Abstimmung im Europäischen Parlament ist ein wichtiger Meilenstein der bvdm-Lobbyarbeit.

Der Verordnungstext wird in den kommenden Monaten innerhalb der EU-Kommission und dem EU-Rat diskutiert. Nun gilt es, auch die nationalen Ministerien von der Einbeziehung von Druckerzeugnissen in den Geltungsbereich der Holzhandelsverordnung zu überzeugen.

Der bvdm hat die zuständigen Ministerien kontaktiert, um diese wichtige Bestimmung seitens der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen Holzscheinschlags umzusetzen. Viele papierbasierte Produkte wie beispielsweise Papier, Kassenrollen, Kraftpapier oder Spanplatten fallen bereits unter die Verordnung. Aus Sicht des bvdm gibt es daher umso weniger Gründe, die Verordnung nicht auch auf Druckerzeugnisse auszuweiten.

Ansprechpartner
 Julia Rohmann
Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit