Umweltwerbung
EmpCo: Bundestag beschließt Entlastung für Bestandsprodukte
Re 14/2026 / T+F 42/2026
Ab dem 27. September 2026 gelten mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) deutlich strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Kurz vor dem Stichtag hat der Bundestag eine Entlastung für Waren beschlossen, die schon vorher im Handel waren. Für Werbung, Websites und sonstige Umwelt-kommunikation gilt sie nicht. Für Druckereien ist die Regelung vor allem im Gespräch mit ihren Kunden wichtig.