Bezeichnung für das eine Wassergewinnungsanlage umgebende Gebiet, in welchem zum Schutz des Grundwassers bestimmte Bodennutzungen eingeschränkt oder verboten sind (z.B. schärfere Anforderungen der Lagerung wassergefährdender Stoffe). Wasserschutzgebiete werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in einem förmlichen Verfahren festgesetzt.