Die allgemeine Verwaltungsvorschrift über wassergefährdende Stoffe (VwVwS) nimmt eine Bewertung wassergefährdender Stoffe vor. Die Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) beim Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) schlägt für Stoffe Wassergefährdungsklassen zur Bekanntmachung in der jeweils nächsten Fortschreibung dieser Verwaltungsvorschrift vor. Die Klassifizierung erfolgt in so genannte Wassergefährdungsklassen (WGK):
| WGK | Beschreibung | Beispiel |
| 1 | schwach wassergefährdend | Isopropanol |
| 2 | wassergefährdend | Ammoniak, Toluol |
| 3 | stark wassergefährdend | Benzol |
Die Bewertung erfolgt anhand biologischer Testverfahren und unter Berücksichtigung weiterer Aspekte, wie Bioakkumulation, Kanzerogenität u. a. Sie kann auch vom Hersteller in Form einer Selbsteinstufung erfolgen. Die Wassergefährdungsklasse eines Produktes wird auch im Sicherheitsdatenblatt angegeben. Die ursprünglich vorhandene WGK 0 (im Allgemeinen nicht wassergefährdend) wurde inzwischen gestrichen. Daher müssen die Anforderungsstrukturen nun entsprechend angepasst werden. Stoffe der WGK 0 werden daher erst einmal der WGK 1 zugeordnet.