Wärmeschutzverordnung

Seit dem 1. Januar 1995 gilt in Deutschland eine neue Wärmeschutzverordnung für Neubauten und grundlegender Sanierung von Gebäudeteilen. Sowohl Neubauten als auch alle grundsanierten Altbauten sollen danach den Status eines Niedrigenergie-Hauses erreichen, mindestens jedoch eine Wärmekennzahl von 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

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