Verpackungsverordnung

Verordnung nach §6, §23 und 24 des Kreislaufwirtschaftund Abfallgesetztes. Verpflichtet Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen. Hersteller und Vertreiber können sich von diesen Pflichten freistellen lassen, wenn Sie einen Dritten mit den Pflichten beauftragen. Für Verkaufsverpackungen wurde aufgrund dieser Möglichkeit die DSD gegründet. Für Transportverpackungen gibt es mehrere Systeme wie Interseroh, VfW, GEBR und andere. Die Verpackungsverordnung schreibt ferner eine Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen, Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie von Dispersionsfarben vor. Von der Novelle der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 erfasst sind auch die mit schadstoffhaltigen Füllgütern wie Fixierer, Entwickler, Walzenwaschmittel u. ä. befüllten oder behafteten Verpackungen.

Grüner Punkt, Interseroh, RESY, Transportverpackung, Umverpackungen, Verkaufsverpackung

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