Prüfung kommunaler und industrieller Projekte in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit. Damit sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder zumindest beschränkt werden. Die EG erließ 1985 eine Richtlinie, die die allgemeinen Grundsätze festlegt und definiert, für welche Projekte die Prüfung zwingend ist. Druckereien sind danach von einer UVP nicht betroffen. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie des Rates zur Anderung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ist am 14.März 1999 abgelaufen, ohne dass die Umsetzung in das innerstaatliche Recht erfolgt ist.