Umwelthaftpflichtmodell

Zahlreiche Versicherungen bieten aufgrund der erweiterten Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHG) ein Umwelthaftpflichtmodell an. Dabei lassen sich grundsätzlich 3 Risikotypen unterscheiden: Anlagen wie

z.B. eine Abwasserbehandlung oder ein Gefahrstofflager, Produkte und Dienstleitungen z.B. aus der chemischen Industrie sowie sonstige Tätigkeiten. Durch die Zuordnung eines Risikos zum entsprechenden Risikobaustein wird dieser aktiviert. Das Deklarationsprinzip bürdet dadurch dem Versicherten das Vollständigkeits-, Richtigkeits- und das Aktualisierungsrisiko auf. Der genaue Umfang für Risiken und Risikobausteine wird zwischen Versichertem und Versicherer vereinbart.

Umwelthaftungs-Gesetz

[ Zurück ]