Umverpackungen

Umverpackungen sind nach §3, Abs. 3 der Verpackungsverordnung zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen, die nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind.

Verpackungsverordnung

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