Transportverpackung

Transportverpackungen nach §3, Abs. 4 der Verpackungsverordnung sind Verpackungen von Waren, die den Transport erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. In der Regel sind dies Paletten, Schrumpf- und Stretchfolien, Zwischen- und Abdecklagen, Eisen- oder Kunststoffbänder etc. Auch Wellpappekartons, die z.B. als Transportbehälter für verpackte Waren verwendet werden, fallen hierunter.

Verpackungsverordnung

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