Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen und biologischen Behandlung und Verbrennung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Die TA-Abfall enthält Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Sonderabfällen nach dem Stand der Technik und die damit zusammenhängenden Regelungen, die erforderlich sind, das Wohl der Allgemeinheit nicht zu beeinträchtigen.