TRK werden nur für Gefahrstoffe benannt, für die zurzeit keine toxikologischarbeitsmedizinisch begründeten MAKWerte aufgestellt werden können. Dies gilt vorwiegend für krebserzeugende und erbgutverändernde Arbeitsstoffe (z.B. Benzol, Asbest, Dieselmotoremissionen). Die Einhaltung der TRK-Grenzwerte am Arbeitsplatz soll das Risiko der Beeinträchtigung der Gesundheit vermindern.