Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung vom Oktober 1993 sind die Produkthersteller und Einführer von Gefahrstoffen verpflichtet, den Benutzern ein EGSicherheits-Datenblatt auszuhändigen. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:
| | die Abgabe erfolgt spätestens mit der ersten Lieferung |
| | das Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos abzugeben |
| | das Sicherheitsdatenblatt muss datiert sein und bei neuen sicherheitsrelevanten Informationen revidiert werden |
| | revidierte Sicherheitsdatenblätter müssen den Kunden der vorausgegangenen 12 Monate nachträglich übermittelt werden. |
Die Sicherheitsdatenblätter bilden die Grundlage sowohl für das Gefahrstoffverzeichnis als auch die Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung. Die Sicherheitsdatenblätter enthalten unter anderem Angaben über die chemische Zusammensetzung, Schutzmaßnahmen, Lagerung und Handhabung, Maßnahmen bei Unfällen und Bränden sowie zur Toxikologie und Ökologie der betreffenden Gefahrstoffe.