Die unter Umweltgesichtspunkten neu verstandene Produktverantwortung beinhaltet einen möglichst umweltverträglichen Lebensweg (§An§von der Wiege bis zur Bahre/ Wiedergeburt) eines Produktes. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz trägt derjenige die Produktverantwortung zur Erfüllung der Ziele der abfallarmen Kreislaufwirtschaft, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet, vertreibt oder verwendet. Diese beinhaltet insbesondere die mehrfache Verwendbarkeit, die technische Langlebigkeit der Erzeugnisse und deren Eignung zur umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung, als auch die dazu erforderlichen organisatorischen und sonstigen Maßnahmen.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Produktlinienanalyse, Verpackungsverordnung