Das Umweltbundesamt definiert eine Ökobilanz als einen möglichst umfassenden Vergleich der Umweltauswirkungen zweier oder mehrerer unterschiedlicher Produkte, Produktgruppen, Systeme, Verfahren oder Verhaltensweisen. Es werden auch betriebsbezogene Übersichten als Ökobilanzen bezeichnet. Diese sollten nach der Definition des Institut für ökologische Wirtschaftsforschung die Elemente Produktbilanz, Prozessbilanz, Betriebsbilanz, Substanzbilanz enthalten. Unternehmen, die sich am EG-Öko-Audit-System oder an der ISO 14001 beteiligen, müssen im Rahmen ihrer Ermittlungen der Umweltauswirkungen ihres Standortes eine aktuelle ökologische Betriebsbilanz vorweisen können.