Die Klärschlammverordnung aus dem Jahre 1982 regelt das Aufbringen von Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Bestimmt werden durch die Verordnung Faktoren wie zulässige Schwermetallgehalte, Zeitabstände der Aufbringung oder die jährlichen Höchstmengen.