Anlagen, deren Errichtung und Betrieb aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen zu verursachen oder die Nachbarschaft zu gefährden oder erheblich zu benachteiligen. Die in der vierten Bundesimmissionsschutzverordnung aufgeführten Anlagen benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dabei wird zwischen vereinfachtem und förmlichem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterschieden. Rollenrotations-Druckanlagen (außer Coldset und UV) mit einem Verbrauch von 25 bis 250 Kilogramm Lösemittel in der Druckfarbe pro Stunde unterliegen dem vereinfachten, mit 250 kg/h und mehr dem förmlichen Genehmigungsverfahren. Im Zuge der Umsetzung der IVU-Richtlinie in deutsches Recht werden sich die Genehmigungsschwellen ändern.
Coldset, Genehmigungsverfahren, Lösemittel/Lösungsmittel, IVU-Richtlinie