Gemeinlastprinzip

Ein Prinzip der bundesdeutschen Umweltgesetzgebung. In den Fällen, in denen eine verursachergerechte Anlastung von Umweltschäden nicht möglich ist, müssen die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, so z.B. bei vielen Altlasten.

Altlasten, Kooperationsprinzip, Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip

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