Die Verordnung regelt den Transport von Gefahrgütern auf der Straße. Auch Druckereien unterliegen dieser Verordnung, sofern sie als Befüller, Absender oder Verlader bestimmte Gefahrgüter wie z.B. lösemittel- und farbverschmutzte Putzlappen zur Entsorgung bzw. Verwertung übergeben. Die Druckerei ist dabei u.a. verantwortlich für die vorschriftsmäßigen Begleitpapiere, die richtigen Transportbehälter, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und die Unfallmerkblätter.