Gefahrgut-Beauftragtenverordnung

Unternehmen, die mit größeren Mengen an Gefahrgütern umgehen, müssen nach der Gefahrgut-Beauftragtenverordnung eine Person bestellen, die sich um die Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften im Unternehmen kümmert. Während es früher eine Mengenschwelle von 50 Tonnen jährlich gab, wird vom Jahr 2000 an die Menge an Gefahrgütern pro Einzeltransport berücksichtigt. Diese Menge liegt für typische Gefahrgüter der Druckindustrie zwischen 300 und 1000 Kilogramm. Der Beauftragte muss der Geschäftsleitung jährlich einen Bericht über seine Aktivitäten und die Beurteilung der betrieblichen Gefahrgut-Situation erstellen.

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