Nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten sind diese aufgrund ihres Flammpunktes in mehrere Gefahrenklassen eingeteilt.
| Gefahrenklasse | VbF Flammpunkt | Beispiel |
| A I | 21 °C | Toluol, Spezialbenzin |
| A II | 21 55 °C | Testbenzin, Xylol |
| A III | 55 °C | Heizöl, Petroleum |
| B | wassermischbar, 21 °C | Ethanol, Isopropanol |
Die Stoffe der Klasse B sind im Gegensatz zu denen der Klasse A mit Wasser mischbar, so dass Wasser als Löschmittel eingesetzt werden kann. Gleichzeitig dazu sind diese Klassen auch ein Ausdruck für die Flüchtigkeit der Lösemittel, was im Hinblick auf eine VOCReduzierung u. a. in Druckereien von Bedeutung ist. Um die Verdunstung der Lösemittel am Arbeitsplatz auch aus gesundheitlichen Gründen zu verringern, ist der Einsatz von Mitteln mit hohem Flammpunkt, also möglichst A III, gefordert.
Flammpunkt, Lösemittel/Lösungsmittel, Verordnung brennbare Flüssigkeiten, VOC,