Als gefasste Emissionen werden die nach einer Abgasreinigung noch vorhandenen Belastungen bezeichnet. Die fugitiven Emissionen dagegen stellen alle Mengen dar, die ohne Behandlung unkontrolliert durch Fenster und Ritzen entweichen. Die über die VOC-Richtlinien zu erwartenden Neuregelungen des deutschen Genehmigungsrechts werden auch für Druckmaschinen beide Emissionspfade mit Grenzwerten belegen.