Seit dem 1. Januar 1994 regelt die Verordnung das Verbot von bestimmten, die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen als Löschmittel, die in Geräten und Anlagen der Brandbekämpfung enthalten sind. Pulverlöscher sind von dem Verbot nicht betroffen. Die Hersteller von Halonlöschern und -löschanlagen bzw. die Brandschutzfachhändler sind zur Zurücknahme der Löschmittel aus ihren Geräten verpflichtet.