Europäischer Abfallkatalog (EAK)

Die Europäische Kommission hat 1991 im Zuge der Harmonisierung den Europäischen Abfallartenkatalog erstellt. Darin sind die Abfälle nicht mehr wie im alten deutschen Abfallkatalog nach ihren Eigenschaften, sondern nach verschiedenen Produktionsprozessen gegliedert. Eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer charakterisiert jeden einzelnen Abfall. Der EAK wurde erst 1996 im Rahmen der Novelle des Abfallgesetzes in das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz übernommen, die Bezeichnungen werden seit dem Stichtag 1. Januar 1999 angewendet.

Abfall, Abfallschlüsselnummer

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