Mit dem Entsorgungsnachweis dokumentiert die Abfallbehörde dem Abfallerzeuger, dem Transporteur und der Entsorgungsanlage vor Beginn der Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges. Dieses Verfahren gilt mit wenigen Ausnahmen für die Entsorgung aller besonders überwachungsbedürftiger Abfälle. Bei größeren Abfallmengen erhält der Abfallerzeuger direkt seinen Einzelentsorgungsnachweis, bei kleinern Abfallmengen kann ein Entsorger stellvertretend für mehrere Abfallerzeuger den sog. Sammelentsorgungsnachweis beantragen. In der Regel werden Entsorgungsnachweise für fünf Jahre ausgestellt. Die drei tragenden Elemente sind
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die verantwortliche Erklärung des Abfallerzeugers über die Beschaffenheit des Abfalls |
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die Annahmeerklärung des Entsorgers |
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die Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde. |