Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 hat der Energiemarkt in der Bundesrepublik eine Liberalisierung erfahren. Gab es vorher bei der Stromund Gasversorgung praktisch nur Energie von regionalen Energieversorgungsunternehmen, so besteht seit diesem Datum für jeden die Möglichkeit, sich seinen Energieversorger frei zu wählen. Es wird zwischen dem Netzbetreiber, der die Leitungen vorhält und dem Energieversorger, der Kraftwerke betreibt oder mit entsprechenden Kapazitäten handelt, unterschieden. Die Liberalisierung ist auf Grund von EU-Vorgaben in Deutschland zu 100% umgesetzt worden und hat im Strom-Bereich einen rapiden Preisverfall zur Folge gehabt. Neben dem Preis als Unterscheidungsmerkmal hat der Abnehmer jetzt die Möglichkeit, die Art der Stromerzeugung zu wählen. So gibt es neben Standardstrom auch Angebote ohne Atomstrom-Anteile oder aus 100% regenerativen Quellen. Im Gassektor werden die Vorteile für die Abnehmer deutlich geringer ausfallen, da unterschiedliche Gasqualitäten gehandelt werden und somit ein einfacher Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern auch technische Hindernisse aufwerfen kann.