Emissionserklärungsverordnung

Die elfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG regelt die Erstellung der Emissionserklärung. Danach müssen genehmigungspflichtige Betriebe alle vier Jahre eine umfangreiche Erklärung über die betriebliche Emissionssituation abgeben.

Bundesimmissionsschutzgesetz

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