Chemikaliengesetz

Nach dem Chemikaliengesetz müssen neu in Verkehr gebrachte Stoffe vor ihrer Vermarktung nach festgelegten Kriterien auf mögliche gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Nach der Anmeldung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz findet die Prüfung und Bewertung durch mehrere Bundesbehörden statt. Gefährlichen Stoffen können dann bestimmte Kennzeichnungen oder Verwendungsvorschriften zugewiesen werden.

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