Die Gefahrstoffverordnung schreibt für den Umgang mit Gefahrstoffen die Erstellung arbeitsplatzbezogener Betriebsanweisungen vor. Darin wird der genau bezeichnete Stoff auf seine Gefahrenpotenziale hin beschrieben. Neben den Gefahren müssen auch Schutzmaßnahmen oder Entsorgungswege ausgeführt sein. Diese Informationsblätter müssen in den jeweiligen Abteilungen den Mitarbeitern gut zugänglich gemacht werden. Jährlich muss der Betrieb diese Informationen im Rahmen einer Unterweisung seinen Mitarbeitern vermitteln. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, Wiesbaden hat verschiedene Informationen im Angebot, die die Betriebe bei der Erstellung der Betriebsanweisungen unterstützen.