Vom Bundesumweltministerium 1993 geplante Verordnung nach §14 Abfallgesetz über die Rücknahme und Verwertung gebrauchter Druckerzeugnisse durch die Hersteller und Vertreiber, bzw. durch beauftragte Dritte. Die an der Papierkette beteiligten Industrien haben 1994 eine freiwillige Selbstverpflichtung zur verstärkten Verwertung von Altpapier unterzeichnet. Da die hoch gesteckten Ziele in den darauf folgenden Jahren sogar übererfüllt wurden, hat das Ministerium die Verordnung nicht weiter verfolgt.