Abfallnachweisverordnung

Die Abfallnachweisverordnung beschreibt die behördlichen Überwachungsinstrumente der Abfallentsorgung mit Hilfe des Begleitscheinverfahrens und des Entsorgungsnachweises. Diese werden im Rahmen der Sonderabfallentsorgung vom Abfallerzeuger, dem Entsorger und der zuständigen Behörde eingesetzt.

Abfallschlüsselnummer, Begleitschein, EAK, Entsorgungsnachweis

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