Umwelt und Nachhaltigkeit

Registrierungspflicht von Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV bedenken

T+F 32/2023

Betreiber von mittelgroßen Feuerungsanlagen müssen im Sinne der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) diese bis zum 1. Dezember 2023 bei der zuständigen Behörde anzeigen. Betroffen sind Anlagen, die bereits vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden.

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit