Umwelt und Nachhaltigkeit

Novelle der 31. BImSchV seit 16. Januar in Kraft

T+F 1/2024

Seit dem 16. Januar 2024 gilt die überarbeitete 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV). Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Mit ihr verschärfen sich die in Genehmigungsbescheiden festgelegten VOC-Grenzwerte. Außerdem enthält sie neue Anforderungen an das Erstellen und Prüfen von Lösemittelbilanzen.

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit