Richtlinien zum Produkt und zur Verarbeitung:
Beikleber im Klebebinder
Format K 1
- Mindestformat: 55 mm x 75 mm
- Maximalformat: 180 mm x 210 mm
Warenproben
- Mindestformat: 55 mm x 75 mm
- Maximalformat: hängt von Gestalt und Inhalt ab
Flächengewichte und darauf bezogene Hinweise K 2
Einzelblätter K 2.1
- Flächengewicht: mindestens 100 g/m²
Mehrseitig K 2.2
- Flächengewicht:
- Doppelpostkarte, mehrseitige Prospekte, Bund-zu-Bund-Heftchen mindestens
80 g/m² - Briefkuvert mindestens 52 g/m²
Gewichte der Beiprodukte K 3
- Das Gewicht eines Beiklebers sollte 25 g nicht überschreiten.
- Das Einzelgewicht des Beiklebers ist abhängig von der Beschaffenheit des Trägerproduktes.
Falzarten K 4
- Mehrseitige Beikleber lassen sich nur verarbeiten, wenn sie im Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz gefalzt sind. Dabei muss die geschlossene Seite des Beiklebers zum Bund des Trägerproduktes oder zum Fuß zeigen.
Beschnitt K 5
- nicht zutreffend
Platzierung K 6
- Beikleber bzw. Warenproben können bei Kopfanlage nur auf der ersten Seite des Trägerproduktes positioniert werden. Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit auf der letzten Seite des Trägerproduktes.
- Der Beikleber darf nur auf Anfrage direkt vor oder nach dem Umschlag (Seite 3) platziert sein.
Standpositionen K 7
- Abstand Beikleber zum Bund des Trägerproduktes: mindestens 30 mm. (Abb. 9)
- Abstand Beikleber zum oberen, unteren und seitlichen Beschnittrand: mindestens 20 mm.
- Abstand Unterkante Beikleber zur oberen Beschnittkante des Trägerproduktes:
mindestens 130 mm. - Positionierung auf dem Trägerprodukt: Abstand zum Bund 30 mm bis 60 mm.
Größere Abstände auf Anfrage. - Voluminöse Beikleber sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.
- Beikleber bzw. Warenproben können bei Kopfanlage nur im vorderen Teil auf einer rechten Seite des Trägerproduktes platziert werden. Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit im hinteren Teil auf einer linken Seite des Trägerproduktes.
- Bei Fußanlage steht das Booklet auf dem Kopf oder der Rücktitel ist oben.
Drahtrückstichheftung/Falzleimung K 8
Mehrseitig
- Falzleimung ist zu bevorzugen.
- Bei mehrseitigen drahtgehefteten Beiklebern muss die Drahtstärke der Heftklammer der Beikleberstärke angepasst sein.
- Beikleber mit Umfängen unter 16 Seiten sollten mit einer Falzleimung versehen sein.
Hinweise für Warenproben/Gimmicks K 9
- CD/DVDs müssen enganliegend in Papier-/Kartonumschlägen verpackt sein.
- CD/DVDs können durch die Greifer beschädigt werden. Der Weiterverarbeiter übernimmt hierfür keine Haftung.
- CD/DVDs benötigen bundseitig 15 mm Papierüberstand.
- Gimmicks sind eine Sonderform der Warenprobe und bedürfen einer besonderen Absprache.
Gestalt
- Warenproben sollten in rechteckiger Form gestaltet und biegbar sein.
- Die Dicke von Warenproben darf maximal 3 mm betragen.
Materialien/Umhüllung
- Warenproben sollten aus plastisch verformbaren Materialien bestehen, die nach dem Biegevorgang in ihre Ausgangsform zurückgehen.
- Der Schmelzpunkt der Warenprobenumhüllung muss über 180° C liegen.
- Die Umhüllung der Warenprobe muss einem Berstdruck von 50 bar über 15 Minuten standhalten. Das entspricht einer Kraft von 10 kN auf einer Fläche von 20 cm².
- Flüssige Warenproben sollten in Alu-Beuteln verpackt sein.
Freigabe
- Warenproben bedürfen aufgrund der unterschiedlichen Inhalte einer Freigabe durch den jeweiligen Verarbeiter.
Inhaltsstoffe
- Warenproben mit gefährlichen Inhaltsstoffen dürfen nicht verarbeitet werden, ebenso mit Metallstücken und verderblichen Inhalten. Bei Lebensmittelinhalten können keine besonderen hygienischen Vorschriften beachtet werden.
- Warenproben sollten ohne Lufteinschlüsse sein.
Zuschussmenge K 10
- Eine Zuschussmenge von mindestens 3 % ist erforderlich.
- Bei Auflagen unter 50.000 Exemplaren muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden.
- Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet.
Angabe erbeten, wo Beikleber auslaufen soll.
Fehlbelegung K 11
- Fehlbelegungen von ca. 2 % sind branchenüblich.
Toleranzen K 12
- Klebetoleranzen: ± 10 mm
- Parallelitätsabweichung: ± 5 °
Probelauf K 13
- Beikleber, die in ihrer Form oder Beschaffenheit vom Standard abweichen (insbesondere Warenproben), müssen für einen eventuellen Probelauf vorgestellt werden.
- Beikleber, die in einer vom Standard abweichenden Art verpackt angeliefert werden, müssen diesbezüglich vorher abgestimmt werden.
Freigabe
- Warenproben bedürfen aufgrund der unterschiedlichen Inhalte und Oberflächen einer Freigabe durch den jeweiligen Verarbeiter.

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