Aktueller Stand: 1. März 2012
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Die „Richtlinien für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen und Beiheftern sowie für das Einkleben von Beiklebern und Warenproben“ haben Empfehlungscharakter und wurden vom Unterausschuss Zeitschriften- und Katalogverarbeitung einschl. Versand im Fachbereich Tiefdruck des Bundesverband Druck und Medien e. V., WiesbadenWiesbaden, erarbeitet. Die Anwendung wird vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V., Berlin, empfohlen.
Problemstellung
Beilagen, Beihefter, Beikleber und Warenproben sollten so
beschaffen sein, dass eine industrielle Verarbeitung auf
Hochleistungsverarbeitungsmaschinen gewährleistet ist.
Um aus
der Beschaffenheit von Ad Specials und fremd gedruckten Teilprodukten (Bögen) – im Weiteren zusammenfassend als Fremdprodukte bezeichnet – resultierende
Verarbeitungsschwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, müssen Auftraggeber und
Hersteller dieser Produkte die Grenzen bei der Zeitschriftenproduktion
bekannt sein.
Hinweise zu den Richtlinien
Die vorliegenden Richtlinien sollen als Grundlage für eine engere
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Werbeagentur, Druckerei,
Beilagen-, Beihefter-, Beikleber- und Warenproben-
hersteller sowie dem
endverarbeitenden Betrieb dienen. Sie haben die Aufgabe, zu einem
besseren Verständnis beizutragen und die Verständigung untereinander zu
vereinfachen.
Die weiterverarbeitenden Betriebe variieren in ihrer technischen
Ausrüstung erheblich.
Das bedingt für den Auftraggeber, sich bereits in
der Planungsphase über Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen
Verarbeitungsbetriebes zu informieren. In Einzelfällen lassen
sich auch andere Konzeptionen als die hier angeführten verwirklichen.
Die nachfolgenden Richtlinien sind allgemeingültige Standards und deshalb als Orientierungshilfe zu verstehen. In jedem Fall sind bei schwierigen
und außergewöhnlichen Produkten Probeläufe zu empfehlen, um unliebsame
Überraschungen auszuschließen.
Verlage und Werbeagenturen sind aufgerufen, Druckern und Herstellern von Beilagen, Beiheftern, Beiklebern und Warenproben nachstehende Anforderungen zugänglich zu machen.
