| Industriemeister/Medienfachwirt |
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Industriemeister und Medienfachwirte sind in der mittleren
Führungsebene von Medienunternehmen tätig. Sie sind
qualifiziert, selbstständig planerische Aufgaben in der Druck-
und Medienwirtschaft wahrzunehmen. Sie planen, steuern und
kontrollieren Medienproduktionen auf der Basis technischer,
betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge.
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| Facharbeiter, die sich weiterbilden wollen, können sich für drei klar abgegrenzte Weiterbildungsprofile entscheiden: |
| Industriemeister Printmedien, |
| Medienfachwirt Print und |
| Medienfachwirt Digital. |
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Weitere Infos finden Sie in der kostenlosen Infoschrift:
„Industriemeister/in Printmedien –
Medienfachwirt/in Print – Medienfachwirt/in Digital“
(bvdm-Art.-Nr. 84030).
In der Infoschrift werden die Kompetenzsprofile und die
Prüfungsanforderungen dargestellt.
Erhältlich bei den
Druck- und
Medienverbänden. Download PDF (528 KB)
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Seit September 2009 gibt es eine neue Verordnung über die Prüfung zu
den anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Medienwirtschaft
(Medien-Fortbildungsverordnung), die die Prüfungen für
Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Medienfachwirte der
Fachrichtungen Print und Digital regelt. Die Weiterbildungsprofile sind
inhaltlich aufeinander abgestimmt. Der überwiegende Teil der
Prüfungsanforderungen ist identisch formuliert, da im mittleren Management
das Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren von Medienproduktionen
auf Basis gleicher betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
basiert.
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Die wesentlichen Unterschiede ergeben sich im Bereich der technischen
Kompetenzen. Die Prüfungsanforderungen für Industriemeister der
Fachrichtung Printmedien und für Medienfachwirte der Fachrichtung Print
sind im Bereich des Qualifikationsschwerpunktes
„Printmedienproduktion“ identisch, unterscheiden sich aber in dem
Vertiefungsschwerpunkt Produktionsprozesse, der sich für Industriemeister
auf „Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse“ und für
Medienfachwirt auf „Druckvorstufenprozesse“ bezieht. Das weitere
Fortbildungsprofil, das in der Verordnung integriert ist, der Medienfachwirt
Digital, unterscheidet sich insbesondere in den Qualifikationsschwerpunkten
„Digitalmedienproduktion“ und „Digitalmedienprozesse“.
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Durch die Schwerpunktbildung in den Produktionsprozessen, ist der
Industriemeister mehr geeignet für Facharbeiter aus dem Druck und der
Druckweiterverarbeitung, der Medienfachwirt mehr für Mediengestalter, wobei
hier noch die Wahl zwischen Druckvorstufen- und Digitalmedienprozessen besteht.
Allerdings kann man als Facharbeiter, unabhängig vom Ausbildungsberuf,
zwischen den drei Profilen entscheiden. Letztlich ist die Entscheidung davon
abhängig, von welchem Profil man sich auf dem Arbeitsmarkt die
größten Chancen verspricht. Die beteiligten Verbände haben die
Profile auf die Anforderungen der technischen und kaufmännischen
Führungsebene in Unternehmen der Medienindustrie abgestimmt. Sie empfehlen
ihren Untenehmen sich mit der neuen Konzeption auseinander zu setzen.
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Zulassungsvoraussetzungen: Prüfungsteilnehmer, die eine mit Erfolg
abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck-
und Medienwirtschaft abgelegt haben, müssen keine einjährige,
einschlägige Berufspraxis mehr vorweisen. Allerdings ist zu beachten, dass
in der Regel die handlungsspezifischen Qualifikationen erst ein Jahr nach den
grundlegenden Qualifikationen abgelegt werden, so dass mindestens ein Berufsjahr
zu unterstellen ist. Darüber hinaus ist noch geregelt, wie mit den
sonstigen anerkannten Ausbildungsberufen in Verbindung mit der Berufspraxis zu
verfahren ist.
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Die Inhalte im Überblick
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Umfang der Prüfung:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- Grundlegende Qualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen: Erstmals wird für
alle Qualifikationsprofile der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen
Eignung (AEVO) einheitlich verbindlich festgeschrieben. Dieser Prüfungs-
nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung in Form einer
gesonderten Prüfung zu erbringen.
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Die „Grundlegenden Qualifikationen“ umfassen die Prüfungsbereiche:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb.
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Diese Prüfungsteile, die den bundeseinheitlich geregelten Anforderungen
für fast alle Fortbildungsprofile der Wirtschaft entsprechen, sind
unverändert geblieben und werden schriftlich geprüft.
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Die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ gliedern sich in die Prüfungsbereiche:
- Medienproduktion,
- Führung und Organisation.
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Aus den Erkenntnissen der zurückliegenden Jahre mit den
Prüfungen und den Anforderungen der Industrie wurden die
handlungsspezifischen Qualifikationen neu strukturiert und in
ihren Inhalten aktualisiert.
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Der Handlungsbereich Medienproduktion gliedert sich nunmehr in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion,
- Printmedienproduktion oder Digitalmedienproduktion,
- Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse (Industriemeister) oder
Druckvorstufenprozesse (Medienfachwirt Print) oder Digitalmedienprozesse (Medienfachwirt Digital),
- Printmedienkalkulation oder Digitalmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme.
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Im Handlungsbereich Führung und Organisation werden folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft:
- Personalmanagement,
- Marketing,
- Kosten- und Leistungsmanagement,
- Medienrechtliche Vorschriften.
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Geprüft werden die Handlungsspezifischen Qualifikationen mit je einer
schriftlichen Situationsaufgabe aus den Handlungsbereichen
„Medienproduktion“ sowie „Führung und
Organisation“.
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Darüber hinaus ist eine Projektarbeit anzufertigen sowie eine
Präsentation und ein Fachgespräch zum Thema zu führen. Der
Projektarbeit kommt besondere Bedeutung zu, denn hier ist in Form einer
praxisorientierten Gesamtplanung nachzuweisen, dass der Prüfungsteilnehmer
als betriebliche Führungskraft komplexe, praxisorientierte Aufgaben und
Problemstellungen erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Das
Thema der Gesamtplanung wird vom Prüfungsausschuss gestellt. In der
mündlichen Präsentation ist die Gesamtplanung darzustellen und in
einem anschließenden Fachgespräch sind weiterführenden
Fragestellungen dazu zu beantworten.
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Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung führen die
Druck- und Medienverbände in Kooperation mit den Industrie- und
Handelskammern durch. Die Gesamtzeit der Weiterbildungsmaßnahme umfasst
840 Unterrichtseinheiten.
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Die Verordnung ist erhältlich über www.wbv.de.
Informationen zu Vorbereitungskursen erhalten Sie von
den Bildungsexperten der Druck- und Medienverbände oder den
Industrie- und Handelkammern.
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