| Verbundausbildung |
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Betriebe, die noch keine Ausbildungserfahrung haben, sehr
spezialisiert sind, keinen eigenen Ausbilder
beschäftigen oder nicht alle Ausbildungsinhalte im
Hause abdecken, können sich mit anderen Betrieben zu
einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Das
Berufsbildungsgesetz sieht diese Möglichkeit vor. Die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) hat dazu eine Handreichung für Betriebe
herausgegeben.
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| Handreichung |
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271 KB |
| Muster – Kooperationsvertrag |
35 KB |
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| Muster – Übernahmevertrag/Ausbildungsverein |
39 KB |
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